Teilnahmebedingungen Türchen 19

Tourismus & Congress GmbH Adventskalendergewinnspiele Instagram & Facebook

Das Gewinnspiel wird von Tourismus & Congress GmbH veranstaltet. Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person mit Wohnsitz in Deutschland, die das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Das Gewinnspiel beginnt am 19.12.2021; Teilnahmeschluss des Gewinnspiels ist der 20.12.2021 um 23:59 Uhr.
Verspätete Teilnahmen können nicht berücksichtigt werden.

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nur durch die persönliche Eintragung des Teilnehmers/der Teilnehmerin zulässig. Die Teilnahme über automatisierte Verfahren (z. B. über Gewinnspielclubs oder Gewinnspielservice-Anbieter) ist unzulässig. Wir behalten uns in diesen Fällen und bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder Manipulationen den Ausschluss der betreffenden Teilnehmer vor.

Gewinnbeschreibung
Gewinn:

Ein Gutschein für eine Übernachtung im Doppelzimmer inklusive Frühstück im Maritim Hotel Königswinter


Die Gewinner haben sich bis zum 22.12.2021 um 23:59 Uhr zurückzumelden und ihre Anschrift für den Versand des Gewinns mitzuteilen.

Die Gewinner werden im Anschluss an das Gewinnspiel direkt über eine Nachricht auf Instagram oder Facebook benachrichtigt.
Die Gewinner werden in dieser Nachricht aufgefordert, ihre Adresse für den Gewinnversand per Facebook-Direktnachricht an Tourismus & Congress GmbH zur Verfügung zu stellen. Die Adresse wird ausschließlich für diesen Zweck verwendet. In dem Fall, dass sich ein Gewinner nicht bis zum 22.12.2021 um 23:59 Uhr eigenständig mit Tourismus & Congress GmbH in Verbindung setzt, verfällt der Gewinn und der Gewinner verliert seinen Anspruch auf eine Übersendung des Gewinns. Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne Gewähr.
Tourismus & Congress GmbH ist berechtigt, die persönlichen Daten an Dritte zu übermitteln, um eine Auslieferung des Gewinns zu ermöglichen. Pro Teilnehmer ist nur ein Gewinn möglich, der nicht alternativ in bar ausgezahlt werden kann. Gewinnansprüche sind nicht auf andere Personen übertragbar. Tourismus & Congress GmbH wird mit Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei. Für Rechts- und Sachmängel haftet Tourismus & Congress GmbH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

  • Keine Barauszahlung des Gewinns möglich
  • Eine Einlösung des Gewinns ist erst nach vorheriger Absprache mit dem Hotel möglich
  • Alle Absprachen und Buchungen erfolgen zwischen dem Gewinner und dem Leistungsträger
  • Einen Anspruch auf einen bestimmten Reisetermin besteht nicht
  • Vorbehaltlich der Verfügbarkeit des Hotels
  • Sämtliche private Kosten die während der Reise entstehen ( wie z.B. An-und Abreise  oder Minibar) hat der Gewinner selbst zu tragen
  • Die Städte Bonn und Königswinter erheben eine sogenannte Beherbergungssteuer in Höhe von 5 % auf den Übernachtungspreis auf alle privaten Übernachtungen. Die Beherbergungssteuer ist nicht Bestandteil des Gutscheins und wird direkt im Hotel bezahlt.

Infos hierzu auch unter: https://www.bonn-region.de/reiseinfos-service/beherbergungssteuer.html

  • Der Gewinn wird im Januar postalisch an den ausgelosten Gewinner versendet

Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
Tourismus & Congress GmbH behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht Tourismus & Congress GmbH insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurde, so kann Tourismus & Congress GmbH von dieser Person Ersatz für den entstandenen Schaden verlangen.

Anwendbares Recht; Salvatorische Klausel; Ausschluss des Rechtswegs; Änderungsrecht
Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Teilnehmern und Tourismus & Congress GmbH unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Lückenhafte oder unwirksame Bestimmungen sind so zu ergänzen oder zu ersetzen, dass eine andere angemessene Regelung gefunden wird, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder lückenhaften Bestimmung entspricht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Keine Beteiligung von Instagram und Facebook an dem Gewinnspiel
Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram oder Facebook und wird in keiner Weise von Instagram oder Facebook unterstützt, begleitet oder kontrolliert. Der Empfänger der bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook, sondern Tourismus & Congress GmbH. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden sind somit nicht an Instagram oder Facebook zu richten, sondern an Tourismus & Congress GmbH. Es entstehen durch die Teilnahme keinerlei Ansprüche gegenüber Instagram oder Facebook.

Impressum des Gewinnspielveranstalters
Das Impressum des Gewinnspielveranstalters ist über folgenden Link abrufbar: Impressum

Diese Teilnahmebedingungen wurden mit LykeUp erstellt.

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